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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 22 R 878/11   

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https://dejure.org/2012,16925
LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 22 R 878/11 (https://dejure.org/2012,16925)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2012 - L 22 R 878/11 (https://dejure.org/2012,16925)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - L 22 R 878/11 (https://dejure.org/2012,16925)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 22 R 878/11
    Allerdings kommt die Zahlung von Jahresendprämien grundsätzlich als von der Beklagten festzustellendes Arbeitsentgelt in Betracht (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 23. August 2007, B 4 RS 4/06 R, veröffentlicht in juris).

    Der Arbeitsentgeltbegriff des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG richtet sich nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23. August 2007, B 4 RS 4/06 R, veröffentlicht in juris) nach § 14 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV).

    Für den Entgeltbegriff des AAÜG ist es dabei - im Gegensatz zu § 256a Abs. 2 SGB VI (vgl. BSG Urteil vom 11. Dezember 2002, B 5 RJ 14/00 R, veröffentlicht im juris; Urteil des erkennenden Senates 24. März 2011, L 22 R 573/10, veröffentlicht in juris) - unerheblich, ob die fraglichen Einkünfte sozialversicherungspflichtig sind (BSG, Urteil vom 02. August 2000, B 4 RS 4/06 R, veröffentlicht in juris).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 22 R 878/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 09. April 2002, a. a. O., Rz. 16) muss eine solche positive Status-Entscheidung in einem nach § 8 Abs. 3 Satz 1 AAÜG zu erteilenden Bescheid grundsätzlich als feststellender Entscheidungssatz kenntlich gemacht oder unzweifelhaft zu erkennen sein; aus der bloßen Anwendung von Vorschriften eines Gesetzes oder der Erwähnung in der Begründung eines anderen Verwaltungsaktes könne nicht entnommen werden, dass der Bescheid eine eigenständige Feststellung im Sinne von § 31 Satz 1 SGB X verlautbaren solle.

    Nach dem staatlichen Sprachgebrauch der DDR am 02. Oktober 1990, an den das Bundesrecht anknüpft, muss die Beschäftigung in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens oder einem diesen Betrieben gleichgestellten Betrieb ausgeübt worden sein (vgl. BSG, Urteil vom 09. April 2002, B 4 RA 41/01 R).

    Damit sind nur Betriebe erfasst, die formalrechtlich den Status des volkseigenen Betriebes hatten (BSG, Urteil vom 09. April 2002, B 4 RA 41/01 R, veröffentlicht in juris, dort Rz. 35 f.).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 22 R 878/11
    Allerdings hat der Versorgungsträger diese Daten nur festzustellen, wenn das AAÜG auf ihn anwendbar ist (BSG, Urteil vom 09. April 2002, B 4 RA 31/01 R, veröffentlicht in juris, dort Rz. 14).

    Zu seinen Gunsten begründet auch nicht ausnahmsweise § 1 Abs. 1 Satz 2 AAÜG eine (gesetzlich) fingierte Anwartschaft ab dem 01. August 1991, weil der Kläger in der DDR nie konkret in ein Versorgungssystem einbezogen worden war und diese Rechtsposition deshalb später auch nicht wieder verlieren konnte (vgl. dazu BSG, Urteil vom 09. April 2002, B 4 RA 31/01 R, veröffentlicht in juris, dort Rz. 28).

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 22 R 878/11
    Feststellungsbescheide nach § 8 Abs. 3 Satz 1 AAÜG ändern oder ersetzen also keine Leistungsbewilligungen und werden durch diese auch nicht selbst abgeändert oder ersetzt (vgl. zur Zuständigkeit und dem Aufgabenbereich des Zusatzversorgungsträgers: Urteil des BSG vom 18. Juli 1996, 4 RA 7/95, veröffentlicht in juris, dort insbesondere Rz. 10, 19).
  • OLG Köln, 04.02.2004 - 2 Wx 36/03

    Keine Beschwerde gegen Eintragung im Handelsregister oder Ablehnung der Änderung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 22 R 878/11
    Sind die Wirkungen der Eintragung endgültig eingetreten, können diese Wirkungen nicht mehr rückgängig gemacht werden, weil sich der gute Glaube an den Registerinhalt auf die eingetragene Rechtstatsache bezieht (vgl. Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 04. Februar 2004 - 2 Wx 36/03, zitiert nach juris; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26. Januar 2010 - I -15 W 361/09, 15 W 361/09, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 26.01.2010 - 15 W 361/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Berichtigung einer Firma

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 22 R 878/11
    Sind die Wirkungen der Eintragung endgültig eingetreten, können diese Wirkungen nicht mehr rückgängig gemacht werden, weil sich der gute Glaube an den Registerinhalt auf die eingetragene Rechtstatsache bezieht (vgl. Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 04. Februar 2004 - 2 Wx 36/03, zitiert nach juris; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26. Januar 2010 - I -15 W 361/09, 15 W 361/09, zitiert nach juris).
  • BSG, 22.06.1988 - 9a RV 46/86

    Sozialleistung - Höhe - Aussparung - Feststellung - Anpassungsbescheid

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 22 R 878/11
    Dies kann hier nur in einem selbständigen Feststellungsbescheid der Beklagten ergehen (zu dessen Zulässigkeit vgl. BSGE 63, 266) und nicht in einem eventuellen Abschmelzungsbescheid der Beklagten als Rentenversicherungsträger.
  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 14/00 R

    Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Angehörige der Deutschen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 22 R 878/11
    Für den Entgeltbegriff des AAÜG ist es dabei - im Gegensatz zu § 256a Abs. 2 SGB VI (vgl. BSG Urteil vom 11. Dezember 2002, B 5 RJ 14/00 R, veröffentlicht im juris; Urteil des erkennenden Senates 24. März 2011, L 22 R 573/10, veröffentlicht in juris) - unerheblich, ob die fraglichen Einkünfte sozialversicherungspflichtig sind (BSG, Urteil vom 02. August 2000, B 4 RS 4/06 R, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 19.10.2010 - B 5 RS 4/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 22 R 878/11
    Damit hatte der VEB Maschinenbau "K" B seine Fondsinhaber- und Rechtsträgerschaft vor dem 01. Juli 1990 an eine Nachfolgegesellschaft verloren, weil mit der Eintragung der GmbH in das Handelsregister die zuvor eingeleitete Umwandlung des VEB in eine GmbH nach der Verordnung zur Umwandlung von volkseigenen Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen in Kapitalgesellschaften (Umwandlungs-VO) vom 01. März 1990 (GBl. I Seite 107) vollzogen war (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, B 5 RS 4/09 R, veröffentlicht in juris, dort Rz. 35, 37-39).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 4 R 1694/05

    Zusatzversorgung der technischen Intelligenz; Stichtag 30.06.1990; Umwandlung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 22 R 878/11
    Zur Begründung hat es im Wesentlichen unter Bezugnahme auf ein Urteil des 4. Senats des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 14. November 2008, Az. 4 R 1694/05 ausgeführt, dass der VEB Maschinenbau "K" B am 30. Juni 1990 nicht mehr existiert habe, so dass die Beklagte zu Recht weitere Entgelte nicht festgestellt habe sowie die Feststellung der Nichtanwendbarkeit des § 1 Abs. 1 AAÜG sowie der Rechtswidrigkeit des Feststellungsbescheides vom 21. Dezember 1999 zu Recht getroffen habe.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 22 R 573/10

    Jahresendprämie

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